Teilzeitarbeit

Von Teilzeitarbeit (umgangssprachlich auch in Teilzeit) spricht man, wenn Arbeitnehmer regelmäßig kürzer arbeiten als vergleichbare Vollzeitarbeitnehmer. Verglichen wird in der Regel die Wochenarbeitszeit bei unregelmäßiger Arbeitszeit die Jahresarbeitszeit – von Arbeitnehmern des gleichen Betriebs mit derselben Art des Arbeitsverhältnisses und der gleichen oder einer ähnlichen Tätigkeit. Fehlen vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb, gilt in Deutschland als Vergleichsmaßstab ein anwendbarer Tarifvertrag oder Kollektivvertrag, ansonsten die branchenübliche Vollarbeitszeit (vgl. für das deutsche Arbeitsrecht: § 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz). Ein üblicher Richtwert, den z. B. die OECD verwendet, sind 30 Stunden und weniger mittlere wöchentliche Arbeitszeit. Oft wird auch die Selbsteinschätzung der Befragten herangezogen.

Teilzeitarbeit kommt durch eine entsprechende Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer zustande. In Deutschland gibt es im bestehenden Arbeitsverhältnis nach § 8 und § 9a Teilzeit- und Befristungsgesetz unter bestimmten Voraussetzungen einen Rechtsanspruch auf Verringerung der Arbeitszeit. Im Arbeitsrecht mancher Staaten muss sie Müttern in Karenz auf Wunsch gewährt werden.

In den Industriestaaten nimmt die Teilzeitarbeit, oder Minijobs tendenziell zu. Relativ deutlich zeigt sich das in der Schweiz, wo der Anteil unter Angestellten seit den 1990er-Jahren von 27 Prozent der Angestellten auf 36 Prozent anstieg. In Deutschland lag der Anteil von Teilzeitbeschäftigten an allen sozialversicherungspflichtig Beschäftigten im Juni 2025 bei 31,1 Prozent, wobei die Anteile in den Bundesländern zwischen 28,6 Prozent in Baden-Württemberg und 35 Prozent in Sachsen liegen. Während im Jahr 2024 die Hälfte aller Frauen unter den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Teilzeit arbeiten, sind es bei Männern nur 13 Prozent. Gründe sind Kinderbetreuung, Pflege von Angehörigen, Weiterbildung/Ausbildung und gesundheitliche Gründe.

  1. Arbeitsmarkt - Teilzeit. Statistisches Bundesamt, abgerufen am 17. Dezember 2023.
  2. 1 2 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte am Arbeitsort nach Ländern, Auszubildenden, Deutschen und Ausländern am 30. Juni 2025 - Insgesamt. Unter Verwendung von Daten der Statistik der Bundesagentur für Arbeit. In: https://www.destatis.de. Statistisches Bundesamt, 30. Juni 2025, abgerufen am 25. Januar 2026 (deutsch).
  3. Der Freitag wird zum neuen Samstag (Schweiz-News Juli 2014)
  4. Kirsten Singer, Yvonne Deyerler: Die Arbeitsmarktsituation von Frauen und Männern 2024. In: Statistik der Bundesagentur für Arbeit / Berichte: Blickpunkt Arbeitsmarkt – Die Arbeitsmarktsituation von Frauen und Männern 2024. Bundesagentur für Arbeit, September 2025, abgerufen am 25. Januar 2026 (deutsch).
  5. Sächsische Zeitung, 27. Januar 2026, Seite 2