Teleologische Reduktion

Teleologische Reduktion (von lateinisch reducere „zurückführen“, griechisch τέλος [telos] „Zweck, Ziel“) und restriktive Auslegung sind Fachbegriffe der juristischen Methodenlehre. Beide haben die Funktion, den Anwendungsbereich einer Rechtsnorm einzuschränken, bei der Regelungslücken bestehen.

  1. Vergleiche dazu beispielsweise Bernd Rüthers, Christian Fischer, Axel Birk: Rechtstheorie – mit Juristischer Methodenlehre. 11., überarbeitete Auflage. Beck, München 2020, Randnummern 888 und 902.