Territorialer Grundschlüssel

Der Territoriale Grundschlüssel (TGS) war in der DDR ein Instrument der elektronischen Rechentechnik „bei der einheitlichen Erfassung, Dokumentation und Aktualisierung territorialer Daten über Wohnbezirke, Straßen und Häuser/Grundstücke“. Der TGS wurde mit der Anordnung über die Anwendung des Territorialen Grundschlüssels zum 1. Januar 1969 eingeführt.

  1. Anordnung über den Territorialen Grundschlüssel vom 6. Dezember 1976, GBl. I Nr. 49, S. 554
  2. Anordnung über die Anwendung des Territorialen Grundschlüssels bei der Untergliederung der Territorien der Stadtkreise, der kreisangehörigen Städte, Stadtbezirke und Gemeinden vom 5. Dezember 1968, GBl. III Nr. 12, S. 86.