Testamentskartei
Die Testamentskartei war in Deutschland eine beim Standesamt des Geburtsortes einer dort im Geburtenregister eingetragenen Person geführte Kartei. Die Aufgabe der Kartei war die Sicherung der gesetzlichen oder durch Testament festgelegten (gewillkürten) Erbfolge. Im Jahr 2012 wurde diese Karteien vom Zentralen Testamentsregister abgelöst.