Tierkörper
Unter einem Tierkörper ist im deutschen Recht zu verstehen ein verendetes, tot geborenes oder ungeborenes Tier oder ein getötetes Tier, das nicht zum menschlichen Genuss verwendet wird.
Unter einem Tierkörper ist im deutschen Recht zu verstehen ein verendetes, tot geborenes oder ungeborenes Tier oder ein getötetes Tier, das nicht zum menschlichen Genuss verwendet wird.