Tierkrankenversicherung

Die Tierkrankenversicherung zählt wie die Tierhalterhaftpflichtversicherung und die Tierhalter-Rechtsschutzversicherung zu den Tierversicherungen. Eine Tierkrankenversicherung erstattet die erforderlichen Kosten der tiermedizinisch notwendigen Diagnostik und Heilbehandlung einschließlich Operationen und der Medikation infolge Krankheit oder Unfall für versicherte Haustiere, in der Regel Hunde, Katzen oder Pferde. Art und Umfang der Kostenerstattung sowie eventuelle Selbstbeteiligungen hängen wie in der privaten Krankenversicherung von der abgeschlossenen Versicherungspolice ab.

Bei Abschluss der Tierkrankenversicherung macht der Halter unter anderem Angaben zu Alter, Rasse und Gesundheitszustand des Tieres. Diese Angaben werden in der Regel von der Versicherungsgesellschaft überprüft.

Versicherer bieten im Allgemeinen zwei Versicherungsmodelle für Tiere in unterschiedlichen Tarifoptionen an:

  • eine Tierkrankenvollversicherung mit oder ohne Selbstbeteiligung mit Operations-Kostenschutz, die sämtliche ambulanten und stationären Kosten, die Nachsorge sowie Medikamente abdeckt, oder
  • eine Operationskosten-Versicherung, die nur Eingriffe in Folge von Unfällen oder Krankheiten übernimmt, aber günstigere Beiträge hat

Die Höhe der monatlichen Beiträge richtet sich nach der zu versichernden Tierart, der Rasse und dem Alter des Tieres bei Vertragsabschluss. Teilweise gibt es Altersgrenzen für die Aufnahme älterer Tiere. Bestimmte Krankheiten, zum Beispiel Erbkrankheiten bei Stammbaum-Tieren wie Rasse-Katzen oder Rasse-Hunden, sind von Versicherungsleistungen häufig ausgeschlossen. Tiere mit Vorerkrankungen werden teilweise gar nicht oder nur mit Einschränkungen oder mit Aufschlag versichert.

  1. vgl. beispielsweise Allgemeine Versicherungsbedingungen für die PetCare Tierkrankenversicherung von Hunden und Katzen (AVB TKHK 2013) Stand: 1. Oktober 2013