Titelmühle
Als Titelmühle (englisch diploma mill oder degree mill, eigentlich Titelfabrik bedeutend) wird eine Einrichtung bezeichnet, welche gegen die Zahlung von Gebühren dem Zahlenden Urkunden verleiht, die wie anerkannte akademische Grade anmuten, aber nicht mit einer wissenschaftlichen Ausbildung einhergehen. Titelmühlen sind Teil des sogenannten Titelhandels.
Titelmühlen bieten entweder Schein-Diplome unmittelbar zum Kauf an oder geben in Werbeanzeigen vor, akademische Grade für Lebenserfahrung vergeben zu können, wodurch leichtgläubige Interessenten von der angeblichen Legalität der Vergabe überzeugt werden sollen. Es gibt auch Titelmühlen, an denen Arbeiten – mit dem Vorbild von Diplomarbeiten oder Dissertationen – eingereicht werden sollen und eine tatsächliche Prüfung vorgetäuscht wird. Hierbei stehen die geforderten Leistungen in der Regel in keinem Verhältnis zu den entsprechenden Leistungsanforderungen an anerkannten Hochschulen. So werden beispielsweise (allgemein nicht anerkannte) Bachelor- oder Mastergrade nach Fernkursen von wenigen Wochen oder Monaten verliehen, und Arbeiten, die den Ansprüchen einer Dissertation genügen sollen, weisen einen Umfang von wenigen Seiten auf.
In vielen Ländern, wie beispielsweise in zahlreichen Bundesstaaten in den USA, ist das Wort ‚Universität‘ und die Bezeichnungen von akademischen Graden nicht gesetzlich geschützt. In den USA ist die Akkreditierung der jeweiligen Hochschule (z. B. Universitäten der Carnegie-Liste) ausschlaggebend, wobei viele US-amerikanische Titelmühlen gleich selbst Akkreditierungskomitees gründen, von denen sie sich akkreditieren lassen.
Die Abschlüsse von Titelmühlen sind in den meisten Staaten der Welt nicht anerkannt, je nach Gesetzeslage wird die Führung solcher Pseudotitel sogar unter Strafe gestellt. In Deutschland ist nur die Führung von im Anschluss an ein tatsächlich absolviertes Studium an einer im Herkunftsland staatlich anerkannten Hochschule verliehenen ausländischen akademischen, staatlichen oder kirchlichen Graden unter Angabe der verleihenden Bildungseinrichtung zulässig. Grade aus Staaten der Europäischen Union können ohne Herkunftszusatz geführt werden. Wer von staatlich nicht anerkannten Hochschulen verliehene oder durch Titelkauf erworbene akademische, staatliche oder kirchliche Grade in Deutschland führt, macht sich gemäß § 132a StGB strafbar (Missbrauch von Titeln, Berufsbezeichnungen und Abzeichen). Das Führen von nichtakademischen „Doktorgraden“ einiger in den USA tatsächlich als Kirche anerkannter Glaubensgemeinschaften (z. B. Doctor of Theology oder Doctor of Gospel Music) ist in Deutschland ebenfalls strafbar, wenn dieses zur Verwechslung mit akademischen Titeln führen kann (§132a StGB). Diese Titel anerkannter Glaubensgemeinschaften in den USA sind rechtlich de facto rein innerkirchlich relevante Ehrenbezeichnungen und in keiner Form akademische Grade. Dies gilt auch für reine Spaßtitel wie (z. B. Doctor of Aromatherapy, Doctor of Ufology oder Dr. h.c. of Exorcismus). Es gibt mehr als 3.000 Titelmühlen, die meisten davon in den USA. Ein US-Experte schätzt die Anzahl der jährlich weltweit vergebenen Scheinabschlüsse auf mehr als eine halbe Million.
- ↑ Malte Wicking: Ich verkaufe Doktortitel für 39 Euro. In: Bild-Zeitung, 19. April 2012. Abgerufen am 16. Dezember 2015
- ↑ Benjamin Schischka: Doktortitel h.c. für 39 Euro bei Groupon. In: PC Welt. (2. März 2012). Abgerufen am 16. Dezember 2015
- ↑ Rudolf Neumaier: Sind wir nicht alle ein bisschen Doktor? In: Süddeutsche Zeitung vom 27. April 2011. Abgerufen am 16. Dezember 2015
- ↑ Alexandra Zykunov: Abschlüsse von Fake-Unis: Dr. Dödel. Spiegel online, 5. April 2015, abgerufen am 5. April 2015.