Todesfolge
Der Begriff der Todesfolge wird im Strafrecht als beschreibender Zusatz für ein den Tod verursachendes Ereignis („mit Todesfolge“) benutzt. Juristisch stellt sie eine Erschwerung diverser Straftaten mit Folgen „für Leib oder Leben“ dar. Sämtliche Straftaten, die durch die Todesfolge (erfolgs)qualifiziert werden, gehören zur Deliktsgruppe der Verbrechen und zu den Tötungsdelikten im weiteren Sinne.