Totalschaden
Ein Totalschaden ist in der Sachversicherung ein Sachschaden, bei dem eine Sache vollständig zerstört wird und ihre Wiederherstellung objektiv unmöglich ist oder die Sache abhandengekommen ist.
Ein Totalschaden ist in der Sachversicherung ein Sachschaden, bei dem eine Sache vollständig zerstört wird und ihre Wiederherstellung objektiv unmöglich ist oder die Sache abhandengekommen ist.