Transitional Justice

Als Transitional Justice (Transition – Übergang) werden Prozesse, Praktiken und Organisationsformen bezeichnet, die darauf abzielen, Verbrechen einer gewaltsamen Vergangenheit eines Gemeinwesens nach einem gesellschaftspolitischen Umbruch (z. B. Bürgerkrieg, politischem Wandel, Sturz der Vorgängerregierung) aufzuarbeiten, den Prozess des Überganges von einer Diktatur in eine Demokratie oder vom Krieg zum Frieden zu unterstützen.

Dabei kann zwischen den Interessen des Staates und den Interessen der Zivilgesellschaft ein erheblicher Unterschied bestehen, welcher den Transitionsprozess zusätzlich belastet.

  1. Anne K. Krüger in Transitional Justice auf Docupedia. Siehe auch Definition im UN-Report The Rule of Law and Transitional Justice in Conflict and Post-Conflict Countries. Report of the Secretary General – S/2004/616.