Typus (Nomenklatur)
Ein Typus ist in biologischen Nomenklaturen ein Exemplar oder ein Taxon, das als Bezugsgrundlage der Erstbeschreibung eines Taxons dient. Der Typus für ein Taxon der Artgruppe ist das Typusexemplar, für ein Taxon der Gattungsgruppe die Typusart und für ein Taxon der Familiengruppe die Typusgattung. Je nach nomenklatorischem Regelwerk weisen auch Taxa oberhalb der Familiengruppe eine Typusgattung auf.
Beim Typusexemplar handelt es sich in der Regel um ein konserviertes Individuum, es können aber auch andere Formen wie Illustrationen in der Botanik oder Lebendkulturen von Bakterien und Archaeen als Typus dienen. Der Holotypus ist dabei das Individuum, das einem Taxon ursprünglich als Typusexemplar zugewiesen wurde. In Zoologie und Botanik gibt es daneben verschiedene weitere Bezeichnungen für unterschiedliche Arten von Typen. Die Nomenklaturcodes der jeweiligen Disziplinen enthalten die Regeln für die Typisierung eines Taxons. Diese Regelwerke folgen ähnlichen Prinzipien, unterscheiden sich aber auch aufgrund der Geschichte und der Anforderungen des jeweiligen Fachs. Beispiele sind der Internationalen Code der Nomenklatur für Algen, Pilze und Pflanzen oder den Internationalen Regeln für die Zoologische Nomenklatur.