Unabkömmlichstellung und Zurückstellung
Die Unabkömmlichstellung (UK) ist die Freistellung von der Ableistung des Wehrdienstes, die Zurückstellung dessen Verschiebung. Beide erfolgen nur bei der Wehrpflicht.
Die Unabkömmlichstellung (UK) ist die Freistellung von der Ableistung des Wehrdienstes, die Zurückstellung dessen Verschiebung. Beide erfolgen nur bei der Wehrpflicht.