UN-Ausschuss für die Beseitigung der Rassendiskriminierung

Ausschuss gegen Rassendiskriminierung
Committee on the Elimination of Racial Discrimination
 
Organisationsart Fachausschuss
Kürzel CERD
Leitung Noureddine AMIR
Gegründet 4. Januar 1969
Hauptsitz Genf
Oberorganisation UN-Hochkommissariat für Menschenrechte
 

Der Ausschuss gegen Rassendiskriminierung, CERD (englisch Committee on the Elimination of Racial Discrimination) ist ein von der UNO eingesetztes Kontrollorgan, welches die Umsetzung und Einhaltung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) durch die Vertragsstaaten überwacht und Empfehlungen abgeben kann, wie sie die Umsetzung des Vertrags verbessern können.

Der CERD besteht aus 18 Sachverständigen und tagt zweimal jährlich für etwa drei Wochen in Genf, (Art. 8 ICERD).

  1. 1 2 Die Kurzbezeichnung CERD wird außer in Russisch in allen anderen Amtssprachen des Ausschusses benutzt, inkl. arabisch und chinesisch dazu auch vom Auswärtigen Amt Deutschlands
  2. Am 04.01.69 trat der Vertrag in Kraft, siehe Art. 19 ICERD. Die erste Wahl fand nach 6 Monaten statt, Art. 8 Abs. 3 ICERD
  3. Committee on the Elimination of Racial Discrimination (CERD). CERD, abgerufen am 1. März 2019 (englisch, ausführliche Informationen).
  4. Human Rights Bodies. Menschenrechtsorgane der UNO. UN-Hochkommissariat für Menschenrechte UNHCHR, abgerufen am 1. März 2019 (englisch).
  5. Aufgaben des ICERD-Ausschusses. Praetor Intermedia UG, abgerufen am 1. März 2019.
  6. Der UN-Fachausschuss zur Anti-Rassismus-Konvention. Deutsches Institut für Menschenrechte, abgerufen am 1. März 2019.
  7. Membership. Die Sachverständigen des CERD. CERD, abgerufen am 2. März 2019 (englisch).