UN-Konvention gegen Verschwindenlassen

Die UN-Konvention gegen Verschwindenlassen (englischer Originaltitel International Convention for the Protection of All Persons from Enforced Disappearance (CPED), deutsch Internationales Übereinkommen zum Schutz aller Personen vor dem Verschwindenlassen) beinhaltet die Verpflichtung der Vertragsstaaten auf die Wahrung der Persönlichkeitsrechte bei Verhaftungen.

Das Übereinkommen ist als rechtsverbindliches Instrument gegen das Verschwindenlassen von Personen konzipiert: Gemäß Artikel 1 soll niemand Opfer einer solchen Praxis werden.

Die Konvention sieht keine Ausnahmesituationen vor: Weder Krieg, Kriegsgefahr, politische Instabilität noch ein anderer öffentlicher Notstand darf als Rechtfertigung zum Verschwindenlassen von Personen herangezogen werden.

  1. UNO-Konvention gegen das Verschwindenlassen von Personen. In: humanrights.ch. 10. Juni 2011, archiviert vom Original am 15. April 2012; abgerufen am 30. März 2026.