Umfassende Landesverteidigung
Die Umfassende Landesverteidigung (ULV) wurde als Verteidigungsgrundlage der österreichischen Neutralität im Jahr 1975 in Artikel 9a des Bundes-Verfassungsgesetzes beschlossen. Ziel ist es, „die Unabhängigkeit nach außen sowie die Unverletzlichkeit und Einheit des Bundesgebietes zu bewahren, insbesondere zur Aufrechterhaltung und Verteidigung der immerwährenden Neutralität.“
- ↑ RIS - Bundes-Verfassungsgesetz Art. 9a - Bundesrecht konsolidiert. Abgerufen am 22. September 2025.