Umgebungslärm

Als Umgebungslärm werden die Lärmeinwirkungen der Schallquellen Straßenverkehr, Schienenverkehr, Flugverkehr sowie Industrie bezeichnet. Der Begriff wurde durch die EU-Richtlinie 2002/49/EG (Umgebungslärmrichtlinie) neu eingeführt und europaweit definiert. Die Richtlinie fasst unter den Begriffsbestimmungen in Art. 3 als Umgebungslärm alle „unerwünschten oder gesundheitsschädlichen Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von Menschen verursacht werden, einschließlich des Lärms, der von Verkehrsmitteln, Straßenverkehr, Eisenbahnverkehr, Flugverkehr sowie Geländen für industrielle Tätigkeiten“ zusammen.

  1. ABl. EG Nr. L 189/12 vom 18. Juli 2002