Umgruppierung
Umgruppierung ist im Personalwesen und im Arbeitsrecht die Änderung der Zuordnung eines Arbeitnehmers zu der für ihn maßgeblichen Lohn- bzw. Gehalts- oder Tarifgruppe.
Umgruppierung ist im Personalwesen und im Arbeitsrecht die Änderung der Zuordnung eines Arbeitnehmers zu der für ihn maßgeblichen Lohn- bzw. Gehalts- oder Tarifgruppe.