Umkehrspülung
Die Umkehrspülung ist eine Methode des Ladungswechsels im Zylinder eines Zweitaktmotors. Dabei steuert der Kolben die Ein- und Auslassöffnungen für den Ladungswechselvorgang, alle drei Öffnungen sind in der Zylinderwand nebeneinander angeordnet statt gegenüber wie bei der älteren Querstromspülung. Bei der Schnürle-Spülung sind daran drei Kanäle beteiligt, zwei Frischgaskanäle und ein Abgaskanal. Dieses Verfahren insbesondere für Zweitaktdieselmotoren wurde im Jahre 1924 von Adolf Schnürle zum Patent eingereicht und lag bei Klöckner-Humboldt-Deutz.
Die Auto Union AG erwarb 1932 eine Alleinlizenz für die Umkehrspülung in schnelllaufenden Zweitakt-Ottomotoren, und ab 1934 wurden alle DKW-Motoren damit ausgerüstet. Unter Leitung von Herbert Josef Venediger (1901–1988) wurden die Motoren entwickelt und in Serie gefertigt.
Mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 5 vom 30. Oktober 1945 wurde das deutsche Auslandsvermögen auf eine beim Kontrollrat gebildete Kommission übertragen sowie Warenzeichen und auch Patente beschlagnahmt. Im Londoner Abkommen über die Behandlung deutscher Patente vom 27. Juli 1946 wurde zwischen den beteiligten Nationen festgelegt, dass noch gültige Patente „der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen oder zum öffentlichen Besitz zu erklären oder den Untertanen aller Regierungen, die Vertragspartner sind, dauernd zur Erteilung gebührenfreier Lizenzen anzubieten“ sind. Damit war die Nutzung der Umkehrspülung patentfrei.
- ↑ Patent DE511102C: Zweitaktmaschine, insbesondere Dieselmaschine, mit einseitiger Umkehrschlitzspülung. Angemeldet am 24. Juni 1924, veröffentlicht am 28. Oktober 1930, Erfinder: Adolf Schnürle.
- ↑ Kontrollratsgesetz Nr. 5 vom 30. Oktober 1945. In: Amtsblatt des Kontrollrats in Deutschland, Nummer 2 vom 30. November 1945, S. 27 ff., Digitalisat der Deutschen Nationalbibliothek: urn:nbn:de:101:1-201301314932.
- ↑ Veröffentlichung zum Londoner Abkommen über die Behandlung deutscher Patente vom 27. Juli 1946 im Blatt für Patent- Muster und Zeichenwesen, 1948, Heft 2/3, Seite 45-47. (Onlineabschrift). Abgerufen am 9. Mai 2025.