Umweltprüfung

Unter Umweltprüfung versteht man entweder gesetzlich oder durch Standards festgelegte Verfahren zur Prüfung der Wechselwirkung von Produkten oder Prozessen mit deren Umfeld.

Der Begriff wird insbesondere im Bereich der Prüfung zur Beständigkeit hoch beanspruchter Produkte im gewerblichen und militärischen Umfeld sowie der Umweltbelange in der Bauleitplanung verwendet.

Untersuchungsgegenstand bei der Bauleitplanung sind die in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Baugesetzbuch (BauGB) aufgelisteten Umweltbelange, der Naturhaushalt, die Landschaftspflege sowie die ergänzenden Vorschriften zum Umweltschutz nach § 1a Abs. 2 und 3 BauGB.

  1. AECTP 100 - Environmental Guidelines for Defence Materiel