Umweltsteuer

Umweltsteuern, auch Ökosteuern, sind Lenkungssteuern, die der Staat zum Schutz der Umwelt erhebt. Als Umweltschutzabgabe (kurz: Umweltabgabe) können in einem föderal organisierten Staat auch Länder und Kommunen für umweltschädliche Tatbestände einen Preis festsetzen: Steuern und Abgaben sollen durch eine Bepreisung umweltschädlicher Güter ein umweltfreundlicheres Handeln der Wirtschaftsteilnehmer anreizen. Natur und Umwelt sollen so nachhaltig geschützt werden.

Umweltsteuern sind ökonomische Instrumente der Umweltpolitik und zentrales Element des Leitbildes einer Ökosozialen Marktwirtschaft.

Beispiele für eine Umweltsteuer sind die CO2-Steuer, die Kerosinsteuer, die Mineralölsteuer und die Innenstadtmaut.

  1. Eberhard Feess: Umweltabgabe. In: Gabler Wirtschaftslexikon. 19. Februar 2018, abgerufen am 3. Juli 2021.
  2. Eberhard Feess, Norbert Dautzenberg, Edeltraud Günther: Ökosteuer. In: Gabler Wirtschaftslexikon. Abgerufen am 3. Juli 2021.