Umzugskostenbeihilfe
Die Umzugskostenbeihilfe war in Deutschland eine spezielle, bis zum 31. Dezember 2008 in § 54 SGB III a. F. gesetzlich geregelte Ermessensleistung, die einem in ein Beschäftigungsverhältnis vermittelten Arbeitnehmer von der Bundesagentur für Arbeit gewährt werden konnte, wenn für die Aufnahme der neuen Beschäftigung ein Umzug unumgänglich war und plausibel gemacht werden konnte, dass der vermittelte Arbeitnehmer die Kosten nicht zumutbar selber tragen konnte.