Unbegleiteter minderjähriger Flüchtling

Ein unbegleiteter minderjähriger Flüchtling (abgekürzt: umF bzw. MUFL) ist verkürzt ausgedrückt ein minderjähriger Flüchtling, der ohne Begleitung eines für ihn verantwortlichen Erwachsenen aus dem Ausland eingereist oder im Inland ohne Begleitung zurückgelassen worden ist.

Neben wirtschaftlichen Gründen, Kriegen und bewaffneten Konflikten, gehören unter anderem der Einsatz von Kindern als Kindersoldaten, Gewalt im familiären Umfeld einschließlich drohender Zwangsheirat, Zwangsbeschneidung oder Genitalverstümmelung sowie Kinder- bzw. Menschenhandel zu Gründen für die Flucht von unbegleiteten Minderjährigen.

  1. Eu Agency for Fundamental Rights: „UNACCOMPANIED MINORS IN THE EU“ ec.europa.eu, 2010
  2. Basisinformationen Flüchtlingskinder. (PDF; 262 kB) terre des hommes, archiviert vom Original am 6. Februar 2015; abgerufen am 2. Juni 2013.
  3. Das deutsche Asylverfahren – ausführlich erklärt. Zuständigkeiten, Verfahren, Statistiken, Rechtsfolgen. BAMF, Oktober 2015, abgerufen am 21. Juli 2016. S. 28.