Ungesetzlicher Kombattant

Als ungesetzliche Kombattanten (auch ungesetzlicher, illegaler oder irregulärer Kombattant bzw. Kämpfer; engl. unlawful combatant, illegal combatant, unprivileged combatant) werden im internationalen Recht Personen bezeichnet, die ohne Kombattantenstatus an Feindseligkeiten teilnehmen. Für den Fall, dass sie in die Gewalt des Feindes fallen, ist ihr rechtlicher Status nicht in den Genfer Konventionen definiert und kriegsvölkerrechtlich umstritten. Die Unterscheidung von der Zivilbevölkerung ist im Einzelfall schwierig.

  1. Dieter Fleck: Handbuch des humanitären Rechts in bewaffneten Konflikten. München 1994, S. 58.
  2. Matthias Herdegen: Völkerrecht. 4. Auflage, München 2005, S. 371 Rz. 8.
  3. Menschenrechte und Kriegsrecht. Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Ausarbeitung vom 3. März 2006, S. 12.