Unionsversandverfahren und gemeinsames Versandverfahren

Ein Unionsversandverfahren (UVV) ist ein Versandverfahren, das den Warenverkehr innerhalb des Zollgebietes der Europäischen Union (inklusive Monaco, Nordirland gilt als zugehörig) und den assoziierten Ländern Andorra und San Marino regelt. Das UVV ermöglicht die Beförderung von Waren ohne Abgaben (vor allem Zölle, EUSt und Verbrauchsteuern) und Veränderung des zollrechtlichen Status. Die zollamtliche Überwachung erfolgt ununterbrochen vom Abgangsort bis zum Bestimmungsort.

Für das Gemeinsame Versandverfahren (gemVV oder gV) gelten grundsätzlich die gleichen Grundsätze wie für das UVV, jedoch basiert es nicht auf Unionsrecht, sondern auf dem Übereinkommen über ein gemeinsames Versandverfahren („Common Transit Convention“), und regelt den Versand von Waren zwischen den Zollgebieten der EU und denen der CTC-Staaten.

Beide Versandverfahren werden im Regelfall durch das New Computerized Transit System abgebildet (Artikel 6 UZK). Fällt dieses aus, wird im papiergestützten Betriebskontinuitätsverfahren gehandelt. Weitere Ausnahmen sind z. B. die Nutzung des Elektronischen Beförderungsdokuments im Luft- und Seeverkehr.