Universal Periodic Review
Der UN-Menschenrechtsrat bzw. Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen praktiziert seit dem Jahr 2007 ein Prüfverfahren, dem sich alle Mitgliedsländer regelmäßig unterziehen sollen: den sog. Universal Periodic Review (UPR). Grundlage für diese Überprüfung der Menschenrechtslage in den beteiligten Ländern sind die Charta der Vereinten Nationen, die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, die vom jeweiligen Mitgliedsland ratifizierten Menschenrechtsabkommen sowie ggf. auch das Humanitäre Völkerrecht, welches in bewaffneten Konflikten gilt.