Unpfändbarer Gegenstand
Als unpfändbarer Gegenstand bezeichnet man im Zwangsvollstreckungsrecht alle Gegenstände, die kraft Gesetzes nicht der Pfändung unterliegen.
Als unpfändbarer Gegenstand bezeichnet man im Zwangsvollstreckungsrecht alle Gegenstände, die kraft Gesetzes nicht der Pfändung unterliegen.