Unterbrechung (Recht)
Die Unterbrechung ist im deutschen Verfahrensrecht eine Situation, in der das Gericht keine weiteren Verfahrenshandlungen vornimmt. Die Regelungen zur Unterbrechung eines Verfahrens sind in §§ 239–252 ZPO geregelt.
Die Unterbrechung ist im deutschen Verfahrensrecht eine Situation, in der das Gericht keine weiteren Verfahrenshandlungen vornimmt. Die Regelungen zur Unterbrechung eines Verfahrens sind in §§ 239–252 ZPO geregelt.