Unterlassen (Italien)
Als Unterlassen (it. reato omissivo) bezeichnet man im Strafrecht Italiens neben azione (Handlung) eine Begehungsweise der Straftat. Omissione und azione bilden gemeinsam das Merkmal condotta (Verhalten).
Als Unterlassen (it. reato omissivo) bezeichnet man im Strafrecht Italiens neben azione (Handlung) eine Begehungsweise der Straftat. Omissione und azione bilden gemeinsam das Merkmal condotta (Verhalten).