Unterscheidungssignal
Das Unterscheidungssignal ist ein eindeutiges Identifikationsmerkmal, das deutschen Seeschiffen bei Eintragung ins Schiffsregister zugeteilt wird (§ 16 Abs. 2 der Schiffsregisterordnung (SchRegO)), sofern sie länger als 15 m sind oder eine „Telegraphiefunk- oder Sprechfunkanlage an Bord haben“ (§ 31 Abs. 2 Nr. 2 der Verordnung zur Durchführung der Schiffsregisterordnung (SchRegDV)). Bei diesen Schiffen ist das Unterscheidungssignal zugleich Rufzeichen im Seefunkdienst.
- ↑ Bundesnetzagentur: Nummerierungskonzept 2014, Bonn, 10. Dezember 2014, Abschnitt 9.5.1.C.a, S. 119