Untertauchen (Aufenthalt)

Das Untertauchen beschreibt einen Vorgang, bei dem sich eine Person an einen unbekannten Ort begibt und sich so jemandes Zugriff entzieht. Die Bezeichnung für diesen Vorgang entstammt der Umgangssprache und wurde beim Aufenthaltsrecht inzwischen auch in die Rechtssprache übernommen. Untertauchen ist in den modernen Rechtsordnungen keine Straftat, allerdings führt das Verweigern von Kooperationspflichten mit staatlichen Stellen zu zahlreichen rechtlichen Konsequenzen.

  1. Duden - Deutsches Universalwörterbuch, 8. Aufl. Berlin 2015. Online, abgerufen am 11. Januar 2019.