Väterliche Gewalt
Die väterliche Gewalt im Sinne der Vorherrschaft in einer Familie wurde ab dem 18. Jahrhundert zunehmend diskutiert und im 19. Jahrhundert ein zentraler Begriff im Personenrecht. Der Begriff wurde unter Rückbesinnung auf die römische Antike und deren Rechtsbegriff der patria potestas aus römischen Quellen übernommen und wörtlich ins Deutsche übersetzt.
Im damals aufkommenden bürgerlichen Familienmodell stand die väterliche Gewalt für die rechtliche Begründung des Vorrangs des Vaters vor der Mutter und den Kindern bis hin zu einer uneingeschränkten „despotischen Gewalt“. Der Rechtsbegriff spiegelt das „Erstarken eines bürgerlich-reaktionären Patriarchalismus“ wider.
Die im deutschen Recht beobachtbare Entwicklung zeigt sich trotz unterschiedlicher Verfassungen, Rechtsquellen und politischer Rahmenbedingungen auch in anderen Ländern Europas.
- ↑ Google Ngram Viewer: Väterliche Gewalt. Abgerufen am 5. April 2017.
- ↑ Adolf Stoelzel: Das Recht der väterlichen Gewalt in Preussen. Berlin 1874.
- ↑ Harry Willekens: Die Geschichte des Familienrechts in Deutschland seit 1794. Eine Interpretation aus vergleichender Perspektive. In: Stephan Meder (Hrsg.): Frauenrecht und Rechtsgeschichte: die Rechtskämpfe der deutschen Frauenbewegung. Köln 2006, S. 137–168.
- ↑ Angelika Zimmer: Das Sorge- und Umgangsrecht im Lichte der Kindschaftsrechtsreform. Münster 2011, S. 55 ff.
- ↑ Arne Duncker: Gleichheit und Ungleichheit in der Ehe: persönliche Stellung von Frau und Mann im Recht der ehelichen Lebensgemeinschaft 1700-1914. Köln 2003, S. 1039.
- ↑ Ute Gerhard: Die Frau als Rechtsperson – oder: Wie verschieden sind die Geschlechter? Einblicke in die Jurisprudenz des 19. Jahrhunderts. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte: Germanistische Abteilung. Band 130, Nr. 1, August 2013, S. 281–304.