VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes

Der VIII. Zivilsenat ist ein Spruchkörper des Bundesgerichtshofs. Es handelt sich um einen von derzeit insgesamt dreizehn Senaten, die sich mit Zivilsachen befassen.

Er ist hauptsächlich für Kaufrecht und Wohnraummietrecht zuständig.

  1. Sachliche Zuständigkeit der Zivilsenate des BGH (abgerufen am 17. Juni 2024)