Van-Gend-&-Loos-Entscheidung

Beginnend mit der Entscheidung im Verfahren Van Gend & Loos gegen niederländische Finanzverwaltung vom 5. Februar 1963 entwickelte der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) seine mittlerweile nahezu unbestritten geltende Rechtsprechung von der Eigenständigkeit und dem Vorrang des Rechts der Europäischen Gemeinschaften und stellte die Weichen für den Anwendungsvorrang des Unionsrechts.