Vander-Elst-Visum

Das Vander-Elst-Visum ist ein Visum, das Nicht-EU-Bürgern den vorübergehenden Aufenthalt in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union erlaubt. Sofern ein Ausländer in einem Entsendeland, das Mitglied der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraumes ist, ordnungsgemäß beschäftigt ist und vorübergehend, unter Beibehaltung der arbeitsrechtlichen Bindung zu seinem entsendenden Arbeitgeber, im Bundesgebiet tätig ist, erhält er für den Aufenthalt in Deutschland ein Vander-Elst-Visum. Diese Visa werden von den Auslandsvertretungen ohne Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit erteilt, sind jedoch keine Aufenthaltstitel im Sinne des § 4 Aufenthaltsgesetzes.

  1. Übersicht der verschiedenen Aufenthaltstitel Generalzolldirektion, abgerufen am 30. Oktober 2022.