Veranschlagung
Unter Veranschlagung wird im deutschen Haushaltsrecht die Aufnahme von Ausgaben und Einnahmen (Kameralistik) oder Aufwendungen und Erträgen (Doppik) in den Haushaltsplan verstanden.
Unter Veranschlagung wird im deutschen Haushaltsrecht die Aufnahme von Ausgaben und Einnahmen (Kameralistik) oder Aufwendungen und Erträgen (Doppik) in den Haushaltsplan verstanden.