Verarbeitung (Recht)
Verarbeitung ist ein sachenrechtlicher Begriff, der die Herstellung einer neuen Sache aus einem anderen Stoff beschreibt. Es genügt die Einwirkung auf die Gebrauchsfähigkeit, weshalb eine stoffliche Veränderung nicht notwendig ist. Gemäß § 950 BGB wird Eigentümer einer neuen beweglichen Sache grundsätzlich, wer sie durch Verarbeitung oder Umbildung von Stoffen herstellt.