Verarbeitungswein
Der Begriff Verarbeitungswein wurde bei der Weingesetzänderung als Folge der EG-Verordnung Nr. 1493/1999 eingeführt, die wiederum durch die Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates vom 29. April 2008 ersetzt wurde.
Der Begriff Verarbeitungswein wurde bei der Weingesetzänderung als Folge der EG-Verordnung Nr. 1493/1999 eingeführt, die wiederum durch die Verordnung (EG) Nr. 479/2008 des Rates vom 29. April 2008 ersetzt wurde.