Verband der Jüdischen Gemeinden in der DDR

Der Verband der Jüdischen Gemeinden in der DDR bestand in der DDR vom 9. Juli 1952 als zugelassene Körperschaft öffentlichen Rechtes bis zum 12. September 1990, als die Mitglieder dem Zentralrat der Juden in Deutschland über neu gegründete Landesverbände beitraten. Die Aufgabe war die Interessenvertretung der noch bestehenden acht Jüdischen Gemeinden in der DDR gegenüber Staat und Partei. Der Sitz war der Wohnort des Präsidenten/Vorsitzenden.