Verbot von Überraschungsentscheidungen

Das Verbot von Überraschungsentscheidungen ist ein prozessualer Grundsatz, der international aus Art. 14 UNO-Pakt II und in Europa aus Art. 6 Abs. 1 EMRK (Recht auf ein faires Verfahren) folgt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) zählt zum Recht auf ein faires Verfahren auch den Anspruch auf rechtliches Gehör. Dieser gilt in Verfahren über „zivilrechtliche Ansprüche und Verpflichtungen“ sowie bei „strafrechtlichen Anklagen.“

Als Verfahrensgrundrecht ist der Anspruch auf rechtliches Gehör darauf angewiesen, durch einfachgesetzliches nationales Prozessrecht umgesetzt zu werden.

  1. Peter Philipp Germelmann: Das rechtliche Gehör vor Gericht im europäischen Recht. Die Gewährleistungen der Europäischen Menschenrechtskonvention und ihr Einfluss auf den prozessualen Grundrechtsschutz in der Europäischen Union. Nomos-Verlag, 2014, S. 340. Inhaltsverzeichnis (PDF; 489 kB)
  2. Christoph Grabenwarter, Katharina Pabel: Europäische Menschenrechtskonvention. 7. Auflage. Beck-Verlag, 2021, § 24 Rz. 64.
  3. Hugo Vogt: Anspruch auf rechtliches Gehör. (PDF; 167 kB) In: Andreas Kley, Klaus A. Vallender (Hrsg.): Grundrechtspraxis in Liechtenstein. Schaan: Verlag der Liechtensteinischen Akademischen Gesellschaft, Vaduz 2012, S. 565–591.