Richtlinie 2008/118/EG (Verbrauchsteuersystemrichtlinie)


Richtlinie 2008/118/EG

Titel: Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG
Bezeichnung:
(nicht amtlich)
Verbrauchsteuersystemrichtlinie
Geltungsbereich: Europäische Union
Rechtsmaterie: Steuerrecht
Grundlage: EGV, insbesondere Artikel 93
Inkrafttreten: 15. Januar 2009
Ersetzt: Richtlinie 92/12/EWG
Ersetzt durch: Richtlinie (EU) 2020/262
Außerkrafttreten: 12. Februar 2023
Fundstelle: ABl. L 009, 14. Januar 2009, S. 12–30
Volltext Konsolidierte Fassung (nicht amtlich)
Grundfassung
Regelung ist außer Kraft getreten.
Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union

Die Richtlinie 2008/118/EG (Verbrauchsteuersystemrichtlinie) war eine EU-Richtlinie, die Rahmenbedingungen für das Verbrauchsteuersystem im europäischen Binnenmarkt festlegt. Sie enthielt Bestimmungen darüber, wie Herstellung, Lagerung und Transport von Tabakwaren, Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, Alkohol und alkoholhaltigen Getränken in den Mitgliedstaaten verbrauchsteuerrechtlich zu behandeln waren. Sie verpflichtete die Mitgliedstaaten darauf, dass Verbrauchsteuern auf andere Waren – die grundsätzlich zulässig sind – nicht mit Formalitäten beim Grenzübertritt verbunden sein durften.

  1. Offizieller Langtitel: Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG. Veröffentlicht im ABl. EU Nr. L 009, S. 12–30, am 14. Januar 2009.