Richtlinie 2008/118/EG (Verbrauchsteuersystemrichtlinie)
Richtlinie 2008/118/EG | |
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| Titel: | Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG |
| Bezeichnung: (nicht amtlich) | Verbrauchsteuersystemrichtlinie |
| Geltungsbereich: | Europäische Union |
| Rechtsmaterie: | Steuerrecht |
| Grundlage: | EGV, insbesondere Artikel 93 |
| Inkrafttreten: | 15. Januar 2009 |
| Ersetzt: | Richtlinie 92/12/EWG |
| Ersetzt durch: | Richtlinie (EU) 2020/262 |
| Außerkrafttreten: | 12. Februar 2023 |
| Fundstelle: | ABl. L 009, 14. Januar 2009, S. 12–30 |
| Volltext | Konsolidierte Fassung (nicht amtlich) Grundfassung |
| Regelung ist außer Kraft getreten. | |
| Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europäischen Union | |
Die Richtlinie 2008/118/EG (Verbrauchsteuersystemrichtlinie) war eine EU-Richtlinie, die Rahmenbedingungen für das Verbrauchsteuersystem im europäischen Binnenmarkt festlegt. Sie enthielt Bestimmungen darüber, wie Herstellung, Lagerung und Transport von Tabakwaren, Energieerzeugnissen und elektrischem Strom, Alkohol und alkoholhaltigen Getränken in den Mitgliedstaaten verbrauchsteuerrechtlich zu behandeln waren. Sie verpflichtete die Mitgliedstaaten darauf, dass Verbrauchsteuern auf andere Waren – die grundsätzlich zulässig sind – nicht mit Formalitäten beim Grenzübertritt verbunden sein durften.