Verbrechen und Vergehen gegen die Rechtspflege
Die Verbrechen und Vergehen gegen die Rechtspflege (frz. Crimes ou délits contre l’administration de la justice) sind eine Gruppe von Straftatbeständen im Schweizer Strafrecht, die die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden vor Missbrauch schützen soll. Der so überschriebene Siebzehnte Titel verbietet unter anderem falsche Beschuldigungen – weil dadurch gerichtliche Ressourcen gebunden werden – oder Fluchthilfe. Auch Geldwäsche fällt unter diese Gruppe, weil die Täter mit ihrem Vorgehen die Aufklärung von Straftaten erschweren wollen.