Verbundträger (Versicherung)
Im Recht der deutschen Sozialversicherung spricht man von einem Verbundträger, wenn unter dem Dach einer Körperschaft mehrere Zweige der Sozialversicherung vereinigt sind.
Im Recht der deutschen Sozialversicherung spricht man von einem Verbundträger, wenn unter dem Dach einer Körperschaft mehrere Zweige der Sozialversicherung vereinigt sind.