Vereidigung (Schweiz)
Die Schweizer Rechtsordnung sieht für verschiedene Personen eine Vereidigung (zum Teil auch Anlobung genannt) vor. An Stelle des Eides kann auch ein Gelübde ohne religiöse Elemente abgelegt werden.
Die Schweizer Rechtsordnung sieht für verschiedene Personen eine Vereidigung (zum Teil auch Anlobung genannt) vor. An Stelle des Eides kann auch ein Gelübde ohne religiöse Elemente abgelegt werden.