Vereinsbetreuer
Ein Vereinsbetreuer ist in Deutschland ein Angestellter eines nach § 1908f BGB anerkannten Betreuungsvereins, dem Betreuungen nach § 1897 Abs. 2 BGB seitens des Betreuungsgerichtes übertragen wurden. Er übt damit die gleiche Tätigkeit aus wie der selbstständige Berufsbetreuer, steht jedoch in einem anderen Arbeitsverhältnis.
In den meisten Fällen haben Betreuer einen Studienabschluss als Diplom-Sozialarbeiter/Sozialpädagoge, oder sind Juristen.