Verfassungsgerichtshof von Rumänien
| Verfassungsgerichtshof von Rumänien — CCR — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Rumänien |
| Stellung | Verfassungsgericht |
| Gründung | 1992 |
| Hauptsitz | Bukarest |
| Vorsitz | Elena-Simina Tănăsescu (Präsidentin) |
| Haushaltsvolumen | 29 Mio. RON (2023) |
| Website | http://www.ccr.ro/ |
Der Verfassungsgerichtshof von Rumänien (rumänisch Curtea Constituțională a României, Abkürzung: CCR) ist das Verfassungsgericht Rumäniens. Der Gerichtshof entscheidet darüber, ob die von den rumänischen Behörden erlassenen Gesetze, Verordnungen oder sonstigen Rechtsvorschriften mit der Verfassung vereinbar sind.
Neun Richter werden jeweils für neun Jahre ernannt. Jeweils ein Drittel von ihnen werden vom Staatspräsidenten ernannt sowie von der Abgeordnetenkammer und vom rumänischen Senat gewählt.
- ↑ Curtea Constituțională a României: Judecătorii Curții Constituționale. Abgerufen am 28. Mai 2025 (rumänisch).