Verfassungsorgan
Verfassungsorgan (auch Oberstes Verfassungsorgan und bei Bundesstaaten auf Bundesebene Oberstes Bundesorgan) wird u. a. im deutschen Verfassungsrecht ein Staatsorgan bezeichnet, dessen Rechte und Pflichten in der Staatsverfassung festgeschrieben sind und das überdies an der Gesamtwillensbildung des Staates mitwirkt. Vom Verfassungsorgan zu unterscheiden ist die Person, die in ihm tätig wird (Organwalter).
- ↑ Christian Hillgruber, Christoph Goos: Verfassungsprozessrecht. 2., neu bearb. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2006, ISBN 978-3-8114-8004-9, S. Rn. 337.
- ↑ Vgl. Bundesorgane auf lexexakt.de; analog dazu früher die „obersten Reichsorgane“.
- ↑ Hartmut Maurer: Staatsrecht I – Grundlagen, Verfassungsorgane, Staatsfunktionen. 5. Auflage. C.H. Beck, München 2007, S. 370.