Vergaberecht (Europäische Union)
Das Vergaberecht der Europäischen Union ist derjenige Teil des Europarechts im engeren Sinne, der die Vergabe öffentlicher Aufträge durch die Mitgliedstaaten und deren Organe regelt. Es besteht im Wesentlichen aus der allgemeinen Vergaberichtlinie 2014/24/EU und der Sektorenrichtlinie 2014/25/EU sowie den vom EuGH erstmals in der Entscheidung Telaustria und Telefonadress zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Rechtsgrundsätzen.
- ↑ Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die öffentliche Auftragsvergabe und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/18/EG.
- ↑ Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26. Februar 2014 über die Vergabe von Aufträgen durch Auftraggeber im Bereich der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie der Postdienste und zur Aufhebung der Richtlinie 2004/17/EG.
- ↑ EuGH, Urteil v. 7. Dezember 2000, Telaustria Verlags GmbH und Telefonadress GmbH gegen Telekom Austria AG (C-324/98).