Verhältnisvertrag
Verhältnisverträge regeln das Verhältnis von Studentenverbindungen oder Korporationsverbänden untereinander. Man unterscheidet Vorstellungs-, Freundschafts-, Kartell- und Traditionsverhältnisse. Verwandt, aber weniger verbindlich sind die Kreise im KSCV. Paukverhältnisse dagegen betreffen nur die Bereitschaft, Bestimmungsmensuren untereinander zu vereinbaren.