Verhörprotokoll

Verhörprotokolle sind Niederschriften von Verhören Beschuldigter oder von Zeugen, die im Rahmen eines Prozesses – bei einem Strafverfahren auch in dessen Voruntersuchung – angefertigt werden.

Mit Inkrafttreten der Reichsjustizgesetze am 1. Oktober 1879 wurde in Deutschland der Begriff Verhör durch den Begriff Vernehmung ersetzt.