Verhandlungsfähigkeit (Deutschland)
Verhandlungsfähigkeit ist im deutschen Strafprozessrecht die Fähigkeit, in oder außerhalb der Verhandlung seine Interessen vernünftig wahrzunehmen, die Verteidigung in verständiger und verständlicher Weise zu führen, Prozesserklärungen abzugeben oder entgegenzunehmen.